Durch seine Faserstruktur und den damit verbundenen wertvollen Eigenschaften war Asbest über Jahre ein begehrter Rohstoff.
Nicht nur in typischen Altbauwohnungen, sondern bis in die 1980er Jahre hinein wurden viele Dächer mit dem unbrennbaren und äußerst robusten Baustoff belegt und noch viele asbesthaltige Rohre, Fliesenkleber, Bodenbeläge und Deckenverkleidungen verwendet. Es wurde generell z. B. zur Isolation, als Füll-, Dämm- und Dichtmaterial, zum Feuerschutz und auch zur Herstellung von Asbestzement verarbeitet. Letzteren findet man etwa in Wellzement- oder Fassadenplatten, Blumenkästen oder auch alten Nachtspeicheröfen.
Obwohl Asbest ein natürlich vorkommendes Material ist, geht von ihm jedoch eine Reihe von Gefahren für die Gesundheit aus. Aufgrund dieser gefährlichen Merkmale sind die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland seit dem Jahr 1993 verboten. Das europäische Verbot gilt seit 2005.
Bei der Bearbeitung oder Zerstörung von asbesthaltigen Baustoffen (z. B. Renovierungs- oder Abbrucharbeiten) entsteht Asbestfeinstaub. Durch die kleine und spitze Form von Asbestfasern gelangen diese beim Einatmen direkt in die Atemwege, setzen sich dort fest oder zerstechen sogar die Luftbläschen in der Lunge. Die Folgen zeigen sich oft erst nach Jahren, wenn unheilbare und oft tödliche Krankheiten wie Asbestose oder Lungen-, Rippen- und Bauchfellkrebs ausbrechen. Bei diesen Arbeiten sind umfangreiche Schutzmaßnahmen (z. B. Atemschutz und spezielle Arbeitsverfahren) zu ergreifen. Nähere Informationen hierzu können den „Technischen Regeln für Gefahrenstoffe" (TRGS 519) entnommen werden.
Bereits im Vorfeld sollte in Erfahrung gebracht werden, ob eventuell Asbest freigesetzt wird. Falls ja, ist ein qualifizierter Fachmann mit Sachkunde gefragt. Der Baustellenbereich muss entsprechend abgedichtet werden, ansonsten kann sich der Asbestfeinstaub auf der ganzen Wohnfläche verteilen. Nach dem Rückbau asbesthaltiger Baustoffe sind diese unverzüglich fachgerecht zu entsorgen, eine Lagerung oder Wiederverwendung ist nicht gestattet!
Asbesthaltige Baustoffe sind vor Anlieferung in speziellen Kunststoffsäcken zu verpacken, welche z. B. an unseren Wertstoffhöfen sowie an unserem Verwaltungssitz in folgenden Ausführungen erworben werden können:
Asbesthaltige Baustoffe können nur an unserem Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach entsorgt werden. Montag bis Freitag kann die Anlieferung bis 15:30 Uhr erfolgen; Samstag besteht generell keine Annahmemöglichkeit!
Auf dem Gelände des AWZ ist das Umpacken von Asbeststoffen nicht erlaubt - gefüllte Big Bags sind zudem auf offener Ladefläche anzuliefern, um maschinell abgeladen werden zu können.
Die Entsorgungskosten und Preise der Kunststoffsäcke entnehmen Sie unserer Preisübersicht .
Alternativ besteht für Privathaushalte die Möglichkeit der Entsorgung mittels eines Containers .
Sie haben noch Anregungen oder hätten doch gerne eine persönliche Beratung?
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