Als Sperrabfall werden alle Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenstände bezeichnet, die bei Umzügen, Entrümpelungsarbeiten oder Haushaltsauflösungen anfallen und aufgrund der Größe, des Gewichts und/oder der Beschaffenheit nicht über den Restabfall entsorgt werden können.
Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zur Abholung und Selbstanlieferung von Sperrabfällen.
Seit Einführung der Sperrabfallsammlung auf Abruf im Jahr 2015 und kann jeder private und an die öffentliche Abfallentsorgung im Nationalparklandkreis Birkenfeld angeschlossene Haushalt
Angemeldet werden kann der Sperrabfall zur Abfuhr
Der jeweilige Abfuhrtermin wird umgehend mitgeteilt und findet in der Regel innerhalb von drei bis sechs Wochen ab dem Anmeldedatum statt.
Bewohner von vermietetem Wohnraum möchten die Abfuhrtermine bitte stets direkt mit uns abstimmen. Eine Anmeldung durch den Eigentümer bzw. Vermieter ist in diesen Fällen nicht möglich. Eigentümer von unbewohntem Wohnraum haben – trotz evtl. Vorhalten eines Abfallgefäßes – ebenso wie Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe keinen Anspruch auf eine Abfuhr oder unentgeltliche Anlieferung und müssen die Entsorgung ihrer sperrigen Abfälle auf eigene Kosten organisieren.
Wichtig:
Bei jeder Anmeldung (max. 3 m³ je Abfuhr) sind die genaue Abholadresse und eine Telefonnummer, sowie die Art und Menge der zu entsorgenden sperrigen Abfälle anzugeben. Jede Anmeldung wird dem Haushalt zugeordnet, bei dem der Sperrabfall tatsächlich anfällt.
Einzelne Sperrabfallgegenstände dürfen nicht länger als 2 m, nicht breiter als 1,70 m und nicht schwerer als 50 kg sein, sowie kein Flach- oder Spiegelglas enthalten, um verladen werden zu können.
Zur reibungslosen Abfuhr ist der angemeldete Sperrabfall
Darüber hinaus können private Haushalte ihren Metallschrott und Elektronikaltgeräte sowie pro Jahr bis zu 3 m³ Holz- und Restsperrabfall an unseren Wertstoffhöfen unentgeltlich selbst anliefern.
Zur Anlieferung von Holz- und Restsperrabfall im Auftrag von bspw. Familienmitgliedern oder Nachbarn, welche den Transport nicht selbst bewerkstelligen können, wird eine Vollmacht benötigt.
Als Restabfall wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die wegen Vermischung keiner getrennt zu sammelnden Abfallfraktion (Altholz, Altmetall usw.) zugeordnet werden können. Dementsprechend gehören alle sperrigen Gegenstände des Restabfalls, welche aufgrund Ihrer Größe und Beschaffenheit nicht über das Restabfallgefäß oder amtliche Abfallsäcke entsorgt werden können, zum Restsperrabfall.
Beispiele für Restsperrabfall:
Im Zuge der Abfuhr von Holzsperrabfall wird nur Altholz abgefahren, welches nicht behandelt und nicht dem Bau- oder Renovierungsbereich zuzuordnen ist. Lässt sich Altholz nicht eindeutig als unbehandelt einstufen, wird es stets als belastetes Altholz eingestuft. Das Entfernen von Scharnieren oder sonstigen kleinen Anbauteilen aus Metall ist nicht nötig. Schranktüren, Kommoden o. ä. können als Ganzes zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Beispiele für Holzsperrabfall:
Diese Abfälle (mit Ausnahme von Kfz-Teilen und Problemabfällen) sind kostenpflichtig an unseren Wertstoffhöfen anzuliefern. Alternativ bieten wir Container für einige der zuvor genannten Abfallarten an.
Metallschrott aus privaten Haushalten kann ebenfalls zur Abfuhr angemeldet werden und wird zusammen mit den Elektronikaltgeräten abgefahren.
Wichtig ist, dass nur zum Großteil (mehr als 50 %) aus Metall bestehende Einzelteile bereitgestellt werden. Besteht das Einzelteil jedoch mehrheitlich aus anderen Stoffen und kann keiner einzelnen Fraktion zugeordnet werden, ist es dementsprechend als Restsperrabfall bereitzustellen.
Insbesondere sind die o. g. Größen- und Gewichtsbegrenzungen einzuhalten, sodass Einzelteile ggf. vor der Abfuhr zu zerkleinern sind.
Beispiele für Metallschrott:
Elektronikaltgeräte sind immer Endgeräte aus privaten Haushalten, also „fertige" Produkte mit eigenständiger Funktion. Hierdurch werden nicht nur „klassische" Elektrogeräte erfasst, sondern auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte.
Grundvoraussetzung zur kostenfreien Entsorgung ist, dass die Geräte komplett und nicht demontiert oder ausgeschlachtet sein dürfen. Elektronikaltgeräte aus dem gewerblichen Bereich (z. B. Kühltheken) sind von der Abfuhr sowie der Annahme an Wertstoffhöfen ausgeschlossen.
Sind Batterien oder Akkus nicht fest in Elektro-Altgeräten verbaut (z. B. in Digitalkameras, Akkuschraubern), müssen diese vor der Entsorgung aus dem Elektronikaltgerät entnommen und getrennt an unserem Wertstoffhöfen entsorgt werden. Mögliche Kurzschlüsse lassen sich durch das Abkleben der Pole bei Lithiumbatterien vermeiden.
Beispiele für Elektronikaltgeräte:
Sollte nur eine geringe Menge Haushaltskleingeräte (z. B. Rasierapparat, Pürierstab) anfallen, können diese auch unentgeltlich an einer der landkreisweit eingerichteten Annahmestellen (u. a. bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Stadtverwaltung Idar-Oberstein) abgegeben werden.
* Diese Abfälle können nur nach vorheriger Anmeldung in haushaltsüblichen Mengen am Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach angeliefert werden.
Sie haben noch Anregungen oder hätten doch gerne eine persönliche Beratung?
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